«Mit Urteil vom 08.11.2024 hat das Gericht den Beschuldigten der Vergewaltigung, der mehrfachen tätlichen sexuellen Belästigung sowie der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen», hält das Gericht in einem eingeschriebenen Brief an die Medien fest.
Ins Gefängnis muss der Ex-Richter damit aber nicht – sofern er in den nächsten zwei Jahren nicht noch einmal droht, belästigt oder vergewaltigt. Das Gericht verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten und zu einer Geldstrafe von insgesamt 5400 Franken – alles bedingt aufgeschoben zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren. Einzig eine Busse von 2300 Franken muss der Verurteilte bezahlen.
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