In Österreich wird die Bedingung für Förderungen für ukrainische Geflüchtete die Bereitschaft zur Arbeit sein

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In Österreich wird der Anspruch auf Leistungen künftig an die Bereitschaft zur Arbeit geknüpft, da Geflüchtete vom ersten Tag an das Recht haben, zu arbeiten. Im Rahmen der neuen Regelung werden individuelle Lebenssituationen, wie zum Beispiel Kinderbetreuungspflichten, berücksichtigt, kommentierte Integrationsministerin Claudia Plakolm die für den Herbst geplante Reform der Sozialhilfe.

Generell, so der Minister, müsse das dreijährige obligatorische Integrationsprogramm mit der für den Herbst angekündigten Reform der Sozialhilfe abgestimmt werden. Wer zum Beispiel ohne vertretbaren Grund keine Deutsch- oder Wertekurse belegt oder sich nicht beim AMS-Arbeitsservice bewirbt, muss im jeweiligen Zeitraum mit „deutlichen Kürzungen“ der Eingliederungshilfe rechnen.

Darüber hinaus wies Plakolm darauf hin, dass die Zahl der ukrainischen Asylanträge in letzter Zeit deutlich zurückgegangen sei.

Übersetzt und bearbeitet L.Earth



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