Messerangreifer von #Aschaffenburg hätte am Tattag eigentlich im Knast sein müssen
Weil der Afghane Enamullah O. Geldstrafen für frühere Taten nicht bezahlen konnte, hätte er eigentlich am 23. Dezember eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Doch das tat er nicht, weil er noch eine zweite Strafe hätte verbüßen müssen. Das berichtet die „Bild“.
Weil der Afghane Enamullah O. Geldstrafen für frühere Taten nicht bezahlen konnte, hätte er eigentlich am 23. Dezember eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Doch das tat er nicht, weil er noch eine zweite Strafe hätte verbüßen müssen. Das berichtet die „Bild“.
Das Gericht habe jedoch noch keine Gesamtstrafe festgelegt, heißt es in dem Bericht weiter. „Eine solche Entscheidung konnte noch nicht ergehen – unter anderem wegen erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen, die jeweils Zeit in Anspruch nehmen“, erklärte das Gericht auf Anfrage.
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