Öffentlicher Brief an das Parlament: Antwort auf Grüne Aussage

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Ich antworte dem Parlament Letzte Woche erhielt ich ein Schreiben des Parlaments...
Ich antworte dem Parlament

🟥 Letzte Woche erhielt ich ein Schreiben des Parlaments. Ich darf mich zu einer Aussage der Grünen im Untersuchungsausschuss äußern.
Es ging um die Lüge, dass man mich über die Terrorrazzia vorab informiert habe. Hier meine Antwort als öffentlicher Brief.

„Sehr geehrte Frau X,

Ich danke für die Zusendung und äußere mich zu dem Fraktionsberichtsentwurf der Grünen Partei wie folgt:

„Ich hatte keinen Kontakt zu Hr. Goldgruber und wurde nicht vorab von der Hausdurchsuchung am 25.3. 2019 informiert. Die E-Mail von Tarrant habe ich nicht gelöscht, nachdem ich sie gesichert und meinen Anwalt informiert habe. Nicht um irgendetwas zu verbergen, sondern weil ich diese Nachricht eines Terroristen verständlicherweise nicht dauerhaft in meinem Postfach haben wollte.
Die gesamte Geschichte ist widersprüchlich. Hätte ich, wie behauptet, von der Hausdurchsuchung gewusst, hätte ich keine 12 Minuten gewartet, sondern wäre ja vorbereitet gewesen. Dazu kooperierte ich, als mir eröffnet wurde, warum es zu dieser Razzia kam, nachweislich sofort mit den Beamten. Hätte ich etwas verbergen wollen, hätte ich das natürlich nicht getan. Ich war mir sicher, dass es sich bei diesem Verfahren und der Razzia um eine widerrechtliche Schikane handelte, was sich als richtig herausstellte. Das Verfahren wurde eingestellt und die Hausdurchsuchung als rechtswidrig aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu wie folgt:
„Insbesondere lasst sich daraus nicht ableiten, dass Martin Sellner und Brittany Sellner Mitglieder einer Vereinigung wären, welche hinter dem Terroranschlag in Christchurch stehen würde, wovon die Staatsanwaltschaft nunmehr (ohne plausible Begründung für diese Annahme) auszugehen scheint (vgl. Seite 8 der Stellungnahme ON 530). Damit bestehen erhebliche Bedenken gegen die Würdigung der Beweisergebnisse durch die Staatsanwaltschaft, die auch nicht darzulegen vermochte, weshalb sich aus der Beantwortung von Rechtshilfeersuchen durch die Strafverfolgungsbehörden in Neuseeland und Australien eine Intensivierung des Verdachts ergeben sollte
(….) Hiebei handelt es sich um eine bloße, durch Verfahrensergebnisse nicht begründete Spekulation. Im Übrigen wurde in der angefochtenen Entscheidung nicht einmal ansatzweise dargelegt, auf die Begehung welcher Art von Straftaten die terroristische Vereinigung ausgerichtet gewesen sei.“

Es bräuchte eigentlich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur politischen Verfolgung und dem systematischen Missbrauch der Justiz gegen die Identitäre Bewegung, deren Symbole, trotz zahlreicher Freisprüche, in Österreich immer noch verboten sind.

hochachtungsvoll
Martin Sellner“

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