SRF verletzt nun offiziell den Programmauftrag durch das Schweigen zu den RKI-P…

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 SRF verletzt nun offiziell den Programmauftrag durch das Schweigen zu den RKI-P...

🇨🇭📺 SRF verletzt nun offiziell den Programmauftrag durch das Schweigen zu den RKI-Protokollen

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat entschieden: Die bewusste Auslassung der Berichterstattung über die aufschlussreichen Corona-Protokolle des Robert Koch-Instituts durch SRF widerspricht den gesetzlichen Vorgaben zur journalistischen Sorgfaltspflicht.

Die im Programm von SRF unterlassene Berichterstattung über die vom Krisenstab des deutschen Robert Koch-Instituts während der Corona-Pandemie angefertigten Protokolle (RKI-Protokolle) bildete Gegenstand einer Popularbeschwerde. Der Beschwerdeführer rügte, diese durch verschiedene Akteure etappenweise veröffentlichten Dokumente enthielten wichtige Erkenntnisse zur Handhabung der Covid-19-Pandemie und seien auch von erheblichem Interesse für die Schweizer Bevölkerung. Die Mehrheit der UBI erachtete die Beschwerde als begründet und kam zum Schluss, dass die Nichtberichterstattung über die in den RKI-Protokollen enthaltenen Vorgänge, insbesondere den Umstand, dass die Wissenschaft der Politik folgte und nicht umgekehrt, programmrechtswidrig war. Sie bewirkte eine Unausgewogenheit in der Berichterstattung bezüglich der Aufarbeitung der Corona-Pandemie im relevanten Zeitraum und verletzte daher das Vielfaltsgebot. Die UBI hat die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen (Verfahren b. 1014).

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